Is this bit legal?

Ist das bisschen legal?

Ist dieses Bit legal?

Wir werden oft gefragt, ob ein Gebiss für einen bestimmten Verein legal ist. Es macht uns nichts aus, es für Sie herauszufinden! Tatsächlich haben wir eine Mini-Datenbank dessen angesammelt, was derzeit in bestimmten Verbänden legal ist, und dachten, wir würden sie mit Ihnen teilen. Nachfolgend finden Sie Antworten auf alle Ihre Fragen zu Gebiss für die NRCHA, NRHA und AQHA. Wenn wir Ihren Verein übersehen haben, lassen Sie es uns bitte wissen und wir werden die Recherche abschließen und so schnell wie möglich veröffentlichen. Wir haben auf unserer Website viele Sofortkaufoptionen für Schaftgebisse oder Trensengebisse . Wir hoffen, dass Sie genau das Bit finden, das Sie suchen. Wenn Sie jedoch Fragen haben oder ein bestimmtes Bit online nicht finden können, rufen Sie uns bitte unter 1-307-672-8459 an. Danke! NRCHA (direkt aus dem NRCHA-Regelbuch 2013 übernommen): 5.2 Ein Spade-Bit oder ein Bit mit den folgenden Eigenschaften muss in allen Trensenklassen verwendet werden. Diese Merkmale müssen sein: eines mit einem ununterbrochenen Stangenmundstück mit einem Zoll oder höheren Port, gemessen von der Unterseite der Stange bis zur Oberseite des Ports. Es muss eine funktionsfähige Grille oder Rolle (mit einzelnen für mehrere Ringe) im Mundstück des Gebisses enthalten sein. Es ist legal, einen Lauf aus Kupfer oder Metall zu haben, der um den Stegraum des Gebisses gewickelt ist und als Teil des Mundstücks betrachtet wird. Der Lauf muss rund und glatt sein und aus einem durchgehenden, ununterbrochenen Stück bestehen. Der Mindestdurchmesser an jedem Teil der Stange des Mundstücks beträgt 5/16 Zoll. Stangen müssen aus rundem, ovalem oder eiförmigem glattem und unverpacktem Metall sein. Latexhülle oder Fremdmaterial ist nicht akzeptabel. Unterhalb des Mundstücks (Stange) darf nichts herausragen, wie z. B. Verlängerungen oder Zinken. Die Wangen müssen unten verbunden sein. Die Gesamtlänge des Gebisses darf nicht länger als 8 1/2 Zoll sein, gemessen von der inneren Unterseite der Oberseite des Headstall-Rings bis zum Zugpunkt im unteren Ring. Die optionale Zungenfreigabe darf eine Breite von 3 Zoll nicht überschreiten. 5.3 Verstrebungen, Portabdeckungen aus Kupfer und/oder glatt in das Mundstück eingelegtes Kupfer sind optional. Die Verwendung von Bosal, Martingal oder Festzurren ist verboten (Bosal ist nur in der Zwei-Zügel-Klasse erlaubt). In Verbindung mit dem Gebiss oder einem Teil des Kinnriemens aus Leder darf kein Draht, keine Kette oder ein anderes Metall- oder Rohledergerät verwendet werden. Der Kinnriemen aus Leder muss flach, flexibel und mindestens 1/2 Zoll breit sein. Keine Metallnieten dürfen mit dem Kinn oder der Kinnfurche des Pferdes in Kontakt kommen. Metallhalter sind am Kinnriemen nicht akzeptabel.

5.6 Trensengebisse müssen entweder vom Typ „D“- oder „O“-Ring sein, nicht größer als 4 Zoll im Durchmesser auf der Innenseite des Rings. Sie müssen ein gebrochenes, zweiteiliges Mundstück mit einem Durchmesser von mindestens 5/16 Zoll haben, gemessen 1 Zoll von der Innenseite des Rings am Trensengebiß, mit einer allmählichen Abnahme zur Mitte der Trense. Das Mundstück sollte rund, oval oder eiförmig, glatt und aus Metall sein. Es darf eingelegt sein, muss aber glatt sein. Latexumhüllung ist nicht akzeptabel. Diese Gebisse müssen so beschaffen sein, dass beim Ziehen der Zügel keine übermäßige Hebelwirkung ausgeübt wird, dh die Innenseite des Umfangs des Rings muss frei von Zügel-, Kandaren- oder Kopfstückbefestigungen sein. Es muss ein Kinnriemen aus Leder oder einem anderen gewebten Material beliebiger Breite verwendet werden. Es dürfen keine Eisen, Ketten oder andere Materialien verwendet werden.

NRHA (direkt aus dem NRCHA-Regelwerk von 2014 übernommen): SNAFFLE BIT- Verweise auf Trensengebisse beziehen sich auf herkömmliche O-Ringe, Eierstummel oder D-Ringe mit einem Ring, der nicht größer als 4 Zoll und nicht kleiner als 2 Zoll ist. Der Innenumfang des Rings muss frei von Zügel-, Kandaren- oder Kopfstückbefestigungen sein, die eine Hebelwirkung bewirken würden. Das Mundstück sollte rund, oval oder eiförmig, glatt und drahtfrei sein. Es kann eingelegt, aber glatt und/oder mit Latex umwickelt sein. Die Stäbe müssen einen Durchmesser von mindestens 5 – 16 Zoll haben, gemessen 1 Zoll von der Wange, mit einer allmählichen Abnahme zur Mitte der Trense. Ein optionaler Kinnriemen ist akzeptabel, Kinnketten sind jedoch nicht akzeptabel. GEBISS – Verweise auf ein Gebiss beziehen sich auf die Verwendung eines Kandaregebisses, das ein festes oder gebrochenes Mundstück hat, Schäfte hat und mit Hebelwirkung wirkt. Alle Bordsteingebisse müssen frei von mechanischen Vorrichtungen sein und sollten als Standard-Western-Gebiss betrachtet werden. Ein Standard-Westernbit beinhaltet:

  • 8 1 – „2“ maximale Schenkellänge, die gemessen werden soll, wie im Richterleitfaden angegeben. Schäfte können fest oder lose sein
  • Bei Mundstücken müssen die Stangen rund, oval oder eiförmig, glatt und drahtfrei sein und einen Durchmesser von 5"16" bis ¾" haben, gemessen 1" von der Wange. Sie können eingelegt sein, müssen aber glatt oder mit Latex umwickelt sein. Nichts darf mehr als 1“ 8“ unter dem Mundstück (Balken) hervorstehen
  • Die Öffnung darf nicht höher als maximal 3 1 – 2 sein, wobei Rollen und Abdeckungen akzeptabel sind. Gebrochene Mundstücke, Mischlinge und Spaten sind Standard.
  • Slip- oder Gag-Bits, Donuts oder flache Polo-Mundstücke sind nicht akzeptabel
CURB - Wenn ein Curb Bit verwendet wird, ist ein Kinnriemen oder eine Kinnkette erforderlich, die mindestens ½ Zoll breit sein muss, flach am Kiefer anliegen und frei von Widerhaken, Draht und/oder Verdrehungen sein muss NRHA-RECHT NRHA-RECHT 2 AQHA (direkt aus dem AQHA-Regelbuch 2014 übernommen): WESTERN – Trense in den Leistungsklassen der Western sind herkömmliche O-Ringe, Egg Butts oder D-Ringe mit einem Ring, der nicht größer als 4 Zoll im Durchmesser (100 mm) ist. Der Innenumfang des Rings muss frei von Zügel-, Bordstein- oder Kopfstückbefestigungen sein, die eine Hebelwirkung bewirken würden. Das Mundstück sollte rund, oval oder eiförmig, glatt und aus Metall sein. Es kann eingelegt, aber glatt oder mit Latex umwickelt sein. Die Stäbe müssen einen Durchmesser von mindestens 5/16 Zoll (8 mm) haben, gemessen 1 Zoll (25 mm) innen von der Backe, mit einer allmählichen Abnahme zur Mitte der Trense. Das Mundstück kann zwei- oder dreiteilig sein. Ein dreiteiliger Verbindungsring mit einem Durchmesser von 1 1/4″ (32 mm) oder weniger oder ein Verbindungsflachstab von 3/8″ bis 3/4″ (10 mm bis 20 mm), gemessen von oben nach unten, mit eine maximale Länge von 50 mm, die flach im Maul des Pferdes liegt, ist akzeptabel. Ein optionaler Lederriemen, der unter den Zügeln an einer Trense befestigt ist, ist akzeptabel. Gebiß in westlichen Leistungsklassen bedeutet die Verwendung eines Kandaregebisses, das ein festes oder gebrochenes Mundstück hat, Schenkel hat und mit Hebelwirkung wirkt. Alle Curb Bits müssen frei von mechanischen Vorrichtungen sein und sollten als Standard-Western-Bits betrachtet werden. Die Beschreibung eines legalen Standard-Western-Bits umfasst:
  • 8 1/2″ (215 mm) maximale Schaftlänge, die gemessen werden muss, wie im Diagramm auf der vorherigen Seite angegeben. Schäfte können fest oder lose sein
  • Bei Mundstücken müssen die Stangen rund, oval oder eiförmig sein, glattes und unverpacktes Metall mit einem Durchmesser von 5/16 Zoll bis 3/4 Zoll (8 mm bis 20 mm), gemessen 1 Zoll (25 mm) von der Wange. Draht an den Pendelstangen (über den Stangen und am Spaten befestigt) eines herkömmlichen Spatenbohrers ist jedoch akzeptabel. Sie dürfen eingelegt sein, müssen aber glatt oder mit Latex umwickelt sein. Unterhalb des Mundstücks (Stange) darf nichts hervorstehen, wie z. B. Verlängerungen oder Zacken, einschließlich nach oben gerichteter Zacken bei massiven Mundstücken. Das Mundstück kann zwei- oder dreiteilig sein. Ein dreiteiliger Verbindungsring mit einem Durchmesser von 1 1/4 Zoll (32 mm) oder weniger oder ein Verbindungsflachstab von 3/8 Zoll bis 3/4 Zoll (10 mm bis 20 mm), gemessen von oben nach unten mit einem Maximum Länge von 2“ (50 mm), die flach im Maul des Pferdes liegt, ist akzeptabel;
  • Die Öffnung darf nicht höher als 90 mm (3 1/2 Zoll) sein, wobei Rollen und Abdeckungen zulässig sind. Gebrochene Mundstücke, Mischlinge und Spaten sind Standard;
  • Donut- und flache Polo-Mundstücke sind nicht akzeptabel;
  • ein Kandarengebiss muss mit einem ordentlich befestigten Kinnriemen oder einer Kinnkette verwendet werden, um Kontakt mit dem Kinn des Pferdes herzustellen;
  • Slip oder Gag Bit ist bei Speed-Events erlaubt
Ohne Titel-1 KASTENRIEMEN ENGLISCH - In allen Englischkursen muss eine englische Trense (ohne Schenkel), Kimberwick, Pelham und/oder Vollzaum (mit zwei Zügeln), alle mit Kappzaum und schlichten Lederstirnbändern verwendet werden. Bei Mundstücken darf unterhalb des Mundstücks (Stange) nichts herausragen. Massive und gebrochene Mundstücke müssen einen Durchmesser zwischen 8 mm und 20 mm (5/16 Zoll bis 3/4 Zoll) haben, gemessen 25 mm (1 Zoll) von der Wange entfernt, und dürfen eine Öffnung von nicht mehr als 1 1/2 Zoll haben ( 40mm). Sie können eingelegt, mit Kunststoff umwickelt, einschließlich Gummi oder Kunststoff, oder umhüllt sein, müssen aber glatt sein. Nur bei gebrochenen Mundstücken, Verbindungsringe mit einem Durchmesser von 1 1/4 Zoll (32 mm) oder weniger oder Verbindungsflachstangen von 3/8 Zoll bis 3/4 Zoll (10 mm bis 20 mm), gemessen von oben nach unten mit einer maximalen Länge von 2″ (50 mm), die flach im Maul des Pferdes liegen, sind akzeptabel. Trensengebisse dürfen einen Durchmesser von nicht mehr als 100 mm haben. Jedes Gebiss mit einem festen Zügel erfordert die Verwendung einer Kinnkette. Glatte runde, ovale oder eiförmige Mundstücke mit langsamer Drehung, Korkenzieher, einfach gedrehtem Draht, doppelt gedrehtem Draht und gerade Stangen- oder massive Mundstücke sind erlaubt. ENGLISCH NCHA (direkt aus dem NCHA-Regelwerk 2014 übernommen):
Anforderungen an Kleidung und Ausrüstung (gemäß Regel 16)
Pferde müssen mit Zaumzeug und Gebiss im Maul oder mit Hackamore geritten werden. Ein Zaum darf kein Nasenband oder Bosal haben und Hackamores müssen aus Seil oder geflochtenem Rohleder ohne Metallteile sein. Ein Richter muss in der Lage sein, zwei Finger frei zwischen Hackamore und Schnauze vollständig um die Nase des Pferdes zu führen. Würgeseile, Zurrgurte, Draht um den Hals, die Nase oder das Stirnband des Pferdes, ein enges Nasenband, eine Quitte, ein Schläger oder ein mechanisches Gerät, das dem Reiter unangemessene Kontrolle über ein Pferd verleiht, sind in der Arena nicht erlaubt, in der eine von der NCHA genehmigte oder gesponserte Veranstaltung stattfindet wird gehalten. Draht jeglicher Art und an irgendeinem Teil der Bordsteinvorrichtung ist nicht zulässig. Brustkragen dürfen verwendet werden, wobei kein Teil davon über den Hals des Pferdes gehen darf. Chaps und Sporen dürfen getragen werden. Chinks (Leggings, die nicht bis zum Stiefel reichen) sind in der Wettbewerbsarena nicht gestattet. Jedes Mal, wenn ein Wettkämpfer sich eines Verstoßes gegen diese Regel oder einen Teil davon schuldig macht, wird er disqualifiziert. Ein Judge hat das Recht, sich von einem Kämpfer melden zu lassen, wenn er Verdacht auf einen Verstoß gegen Regel 16 hat.
Pferde der Snaffle Bit-Klasse dürfen nur mit Trense geritten werden und dürfen kein Nasenband haben. Gedrehte Trensen dürfen nicht verwendet werden. Trensengebisse müssen mindestens 10 mm (3/8 Zoll) lang sein und ein glattes, einfach gebrochenes Mundstück haben. Bosal und Hackamores können verwendet werden. Sie müssen aus Seil oder geflochtenem Rohleder sein und keine Metallteile haben.
Wir haben derzeit eine E-Mail an NCHA, um genauere Informationen darüber zu erhalten, was ein bisschen legal oder illegal macht. Wir sollten diese Informationen bald veröffentlichen!
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